All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

§ 1 Gel­tungs­ver­ein­ba­rung & All­ge­mei­nes

(1) Allen ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen und Leis­tun­gen des Nas­her Nego­tia­ti­on Insti­tu­te, Prof. Dr. Jack Nas­her, Niger­stra­ße 2, 81675 Mün­chen (nach­fol­gend „Nas­her“), ins­be­son­de­re der Online­schu­lun­gen, der Inhouse­trai­nings, der Semi­nar­ver­an­stal­tun­gen und sons­ti­ger Leis­tun­gen, lie­gen die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB“) zugrun­de.
 Die­se sind Bestand­teil aller Ver­trä­ge, die Nas­her mit sei­nen Ver­trags­part­nern (nach­fol­gend der „Kun­den“) über die von Nas­her ange­bo­te­nen Leis­tun­gen oder Lie­fe­run­gen schließt (Nas­her und Kun­de nach­fol­gend ein­zeln jeweils der „Ver­trags­part­ner“ und gemein­sam die „Ver­trags­part­ner“).

(2) Die­se AGB gel­ten auch für alle im Rah­men eines Lauf­zeit­ver­tra­ges erfol­gen­den zukünf­ti­gen Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen oder Ange­bo­te an den Kun­den, ohne dass die­se AGB in jedem Ein­zel­fall geson­dert ver­ein­bart wer­den müs­sen. Sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, gel­ten die­se AGB in der bei Abschluss des Lauf­zeit­ver­tra­ges mit­ge­teil­ten Fas­sung.

(3) Die­se AGB gel­ten aus­schließ­lich. Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den oder Drit­ter wer­den nur dann und inso­weit Ver­trags­be­stand­teil, als Nas­her ihrer Gel­tung aus­drück­lich und schrift­lich zuge­stimmt hat. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den oder Drit­ter fin­den daher vor­be­halt­lich einer aus­drück­li­chen Zustim­mung kei­ne Anwen­dung, selbst wenn Nas­her ihrer Gel­tung im Ein­zel­fall nicht geson­dert wider­spricht oder auf die aus­schließ­li­che Gel­tung die­ser AGB hin­weist. Das Zustim­mungs­er­for­der­nis gilt in jedem Fall. Ins­be­son­de­re stellt die Bezug­nah­me von Nas­her auf ein Schrei­ben, wel­ches die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den oder eines Drit­ten ent­hält oder auf sol­che ver­weist, sowie die vor­be­halt­lo­se Leis­tung bzw. Lie­fe­rung in Kennt­nis der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den oder Drit­ter kein Ein­ver­ständ­nis mit der Gel­tung jener All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen dar.

(4) Die­se AGB gel­ten ergän­zend zu indi­vi­du­el­len von Nas­her ange­bo­te­nen Ver­trä­gen oder Ange­bo­ten. Sofern und soweit im Ein­zel­fall getrof­fe­ne Ver­ein­ba­run­gen mit dem Kun­den (ein­schließ­lich Neben­ab­re­den, Ergän­zun­gen und Ände­run­gen) Abwei­chun­gen zu die­sen AGB ent­hal­ten, haben die­se in jedem Fall Vor­rang vor die­sen AGB. Die übri­gen Bestim­mun­gen die­ser AGB blei­ben davon unbe­rührt.

(5) Sofern in die­sen AGB Schrift­form ver­langt wird, gilt grund­sätz­lich § 126 BGB. Zur Wah­rung des Form­erfor­der­nis­ses genügt – wenn nicht ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB aus­drück­lich etwas ande­res vor­se­hen – die tele­kom­mu­ni­ka­ti­ve Über­mitt­lung einer Kopie der jewei­li­gen Urkun­de, ins­be­son­de­re per Tele­fax oder als PDF-Kopie per E‑Mail, sofern die Kopie der unter­schrie­be­nen Erklärung/en über­mit­telt wird.

(6) Hin­wei­se auf die Gel­tung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten haben ledig­lich klar­stel­len­de Bedeu­tung. Auch ohne eine der­ar­ti­ge Klar­stel­lung gel­ten daher die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, soweit sie in die­sen AGB nicht unmit­tel­bar abge­än­dert oder aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wer­den.

§ 2 Ange­bot & Ver­trags­ab­schluss

(1) Die auf der Web­site von Nas­her oder in ande­ren Wer­be­me­di­en bzw. auf ande­ren Platt­for­men ange­zeig­ten, bewor­be­nen und ange­bo­te­nen Leis­tun­gen von Nas­her stel­len kei­ne ver­bind­li­chen Ange­bo­te dar. Dies gilt auch, wenn dem Kun­den Unter­la­gen, Demo-Zugän­ge, sons­ti­ge Pro­dukt­be­schrei­bun­gen, oder Bei­spie­le von Leis­tun­gen von Nas­her über­las­sen wer­den, sofern die Über­sen­dung nicht Bestand­teil eines indi­vi­du­el­len Ange­bots ist.

(2) Indi­vi­du­el­le Ange­bo­te von Nas­her haben eine Gel­tungs­dau­er und Annah­me­frist von einem Monat ab Zugang des Ange­bots beim Kun­den, sofern das Ange­bot nichts ande­res bestimmt. Bestel­lun­gen bzw. Auf­trä­ge des Kun­den kann Nas­her inner­halb von zwei Wochen nach Zugang anneh­men.

(3) Bei Anmel­dun­gen für Semi­na­re, wer­den die Anmel­dun­gen in der Rei­hen­fol­ge ihres Ein­gangs berück­sich­tigt, da die Teil­neh­mer­zahl für die Semi­na­re begrenzt ist. Ein Ver­trag kommt erst mit der Anmel­de­be­stä­ti­gung durch Nas­her per E‑Mail zustan­de. Anmel­dung kann via Inter­net, in Aus­nah­me­fäl­len auch tele­fo­nisch, schrift­lich, per Fax oder E‑Mail erfol­gen.

(4) Für die Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen Nas­her und dem Kun­den ist der schrift­lich abge­schlos­se­ne Ver­trag über die Erbrin­gung einer Leis­tung durch Nas­her ein­schließ­lich die­ser AGB maß­geb­lich. Der Ver­trag gibt alle Abre­den zwi­schen den Ver­trags­part­nern zum Ver­trags­ge­gen­stand voll­stän­dig wie­der. Neben­ab­re­den und Ergän­zun­gen zu dem abge­schlos­se­nen Ver­trag bedür­fen min­des­tens der Text­form (z.B. E‑Mail), sofern nicht in die­sen AGB Abwei­chen­des gere­gelt wird. § 1 Abs. 5 die­ser AGB bleibt unbe­rührt.

(5) Abwei­chend von vor­ste­hen­dem Absatz 4 Satz 1 genügt für den Ver­trags­schluss auch, wenn ein nicht eigen­hän­dig unter­schrie­be­nes indi­vi­du­el­les Ange­bot von Nas­her vom Kun­den unter­schrie­ben zurück­ge­sandt wird, wobei auch hier­bei die tele­kom­mu­ni­ka­ti­ve Über­mitt­lung, ins­be­son­de­re per Tele­fax oder als PDF-Kopie per E‑Mail, aus­reicht, sofern die Kopie der unter­schrie­be­nen Erklä­rung über­mit­telt wird. § 1 Abs. 5 die­ser AGB bleibt unbe­rührt.

§ 3 Prei­se, Zah­lungs­be­din­gun­gen & Fäl­lig­keit

(1) Die ver­ein­bar­ten Prei­se gel­ten für den im unter­zeich­ne­ten Ver­trag, sonst im Ange­bot oder in der Auf­trags­be­stä­ti­gung von Nas­her, auf­ge­führ­ten Leis­tungs- bzw. Lie­fe­rungs­um­fang. Nach­träg­lich beauf­trag­te Ände­rungs­wün­sche und Zusatz­leis­tun­gen (ein­schließ­lich Mehr- oder Son­der­leis­tun­gen) kön­nen geson­dert berech­net wer­den.

(2) Alle Preis­an­ga­ben ver­ste­hen sich in Euro zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er sowie etwa­igen Ver­pa­ckungs­kos­ten. Etwa­ige im Inter­es­se des Kun­den getä­tig­te Aus­la­gen (z.B. Anmel­de- und Regis­ter­ge­büh­ren) wer­den geson­dert erstat­tet. Bei einer Abrech­nung auf Stun­den­ba­sis beruht der für die Erbrin­gung der Leis­tung im Vor­aus ange­ge­be­ne erfor­der­li­che Zeit­auf­wand auf Schätz­wer­ten; maß­geb­lich ist der tat­säch­lich anfal­len­de Arbeits­auf­wand.

(3) Bei Lauf­zeit­ver­trä­gen wer­den die Leis­tun­gen von Nas­her, sofern nicht etwas ande­res ver­ein­bart ist, monat­lich jeweils zum Monats­an­fang des Fol­ge­mo­nats in Rech­nung gestellt. Bei Ein­zel­auf­trä­gen, Ände­rungs­wün­schen und Zusatz­leis­tun­gen wird die Leis­tung von Nas­her grund­sätz­lich nach Leis­tungs­er­brin­gung in Rech­nung gestellt. Nas­her ist sind jedoch berech­tigt, Leis­tun­gen nur gegen eine teil­wei­se oder voll­stän­di­ge Vor­aus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung zu erbrin­gen; dies gilt ins­be­son­de­re bei Auf­trä­gen von grö­ße­rem Umfang und Arbeits­auf­wand, wenn der Kun­de in der Ver­gan­gen­heit in Zah­lungs­ver­zug gera­ten ist oder wenn Nas­her nach Abschluss des Ver­tra­ges Umstän­de bekannt wer­den, wel­che die Kre­dit­wür­dig­keit des Kun­den wesent­lich zu min­dern geeig­net sind.

(4) Die Rech­nun­gen von Nas­her sind 10 Tage nach Erhalt ohne Abzü­ge zu beglei­chen, jedoch stets vor dem jewei­li­gen Semi­nar­ter­min da sonst kei­ne Teil­nah­me­er­laub­nis am Semi­nar besteht. Maß­ge­bend für das Datum der Zah­lung ist der Ein­gang bei Nas­her. Die Zah­lung per Scheck ist aus­ge­schlos­sen.

(5) Leis­tet der Kun­de bei Fäl­lig­keit nicht, so sind die aus­ste­hen­den Beträ­ge ab dem Tag der Fäl­lig­keit mit 9  Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz zu ver­zin­sen; die Gel­tend­ma­chung höhe­rer Zin­sen und wei­te­rer Schä­den im Fal­le des Ver­zugs sowie der gesetz­li­chen Pau­scha­le gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt unbe­rührt. Fer­ner ist Nas­her berech­tigt, die von ihm durch­ge­führ­ten Arbei­ten bis zum Zah­lungs­ein­gang zu unter­bre­chen. Ein mehr als drei­ma­li­ges Über­schrei­ten der Zah­lungs­frist stellt einen wich­ti­gen Grund im Sin­ne der §§ 314, 626 BGB dar und berech­tigt Nas­her zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Lauf­zeit­ver­tra­ges, wenn auch unter Berück­sich­ti­gung der sons­ti­gen Umstän­de Nas­her ein Fest­hal­ten am Ver­trag nicht zumut­bar ist. Bereits ent­stan­de­ne For­de­run­gen blei­ben im Fal­le der Ver­trags­be­en­di­gung wei­ter­hin zur Zah­lung fäl­lig. Das Recht Nas­hers, von einem Ein­zel­auf­trag zurück­zu­tre­ten, bestimmt sich nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.

(6) Die Auf­rech­nung mit Gegen­an­sprü­chen des Kun­den oder die Zurück­be­hal­tung von Zah­lun­gen wegen sol­cher Ansprü­che ist nur zuläs­sig, soweit die Gegen­an­sprü­che unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind.

(7) Fac­to­ring / Zah­lungs­in­for­ma­ti­on: Der Ver­trags­part­ner ist dar­über infor­miert, dass die durch den Auf­trag ent­ste­hen­den For­de­run­gen an die Meri­diem Finanz GmbH, Kies­he­cker Weg 240, 40468 Düs­sel­dorf, sowie an ein refi­nan­zie­ren­des Insti­tut abge­tre­ten wer­den kön­nen, wobei die­se Unter­neh­men dann unter Beach­tung der daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen auch berech­tigt sind, die in Zusam­men­hang mit den abge­tre­te­nen For­de­run­gen ste­hen­den Daten zu spei­chern, zu ver­ar­bei­ten oder zu nut­zen und Aus­künf­te der SCHUFA Hol­ding AG in Wies­ba­den ein­zu­ho­len. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 53 18 65 2 Dem Ver­trags­part­ner ist bekannt, dass Zah­lun­gen aus­schließ­lich auf das auf den Rech­nun­gen ange­ge­be­ne Zah­lungs­kon­to zu leis­ten sind.

§ 4 Ände­rungs­wün­sche & Ände­rungs­vor­be­halt

(1) Das Ange­bot von Nas­her wird fort­lau­fend aktua­li­siert. Auf der Web­site von Nas­her wer­den alle Infor­ma­tio­nen aktu­ell bereit­ge­stellt. Nas­her behält sich die not­wen­di­ge inhalt­li­che und metho­di­sche Anpas­sung bzw. Abwei­chun­gen bei Semi­na­ren und ande­ren Leis­tun­gen aus­drück­lich vor, ohne das The­ma und den Gesamt­cha­rak­ter des betref­fen­den Semi­nars zu ver­än­dern.

(2) Nas­her behält sich das Recht vor, Ter­min und Ort aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den zu ver­än­dern oder in Aus­nah­me­fäl­len gänz­lich auf Online­ter­mi­ne und Online­leis­tun­gen zu ver­wei­sen oder aus­zu­wei­chen.

(3) Maß­ge­bend für Umfang, Art und Qua­li­tät der Leis­tun­gen ist der unter­zeich­ne­te Ver­trag, sonst das Ange­bot oder die Auf­trags­be­stä­ti­gung von Nas­her. Ände­rungs­wün­sche in Bezug auf die ver­trag­lich ver­ein­bar­te Leis­tung von Nas­her und Zusatz­leis­tun­gen, die über das ver­trag­lich ver­ein­bar­te Leis­tungs­spek­trum hin­aus­ge­hen, kön­nen auch per E‑Mail ange­fragt und über­mit­telt wer­den.

(4) Nas­her kann Ände­rungs­wün­sche bzw. Zusatz­leis­tun­gen ver­wei­gern, wenn die Erbrin­gung die­ser Leis­tun­gen mit einem unzu­mut­ba­ren Auf­wand ver­bun­den wäre. Die Ände­rungs­wün­sche bzw. Zusatz­leis­tun­gen kann Nas­her inner­halb von zwei Wochen nach Zugang anneh­men oder ableh­nen. Bei Anfra­gen per E‑Mail wird die Annah­me oder Ableh­nung der Ände­rungs­wün­sche bzw. Zusatz­leis­tun­gen durch Nas­her eben­falls per E‑Mail erklärt.

(5) Für die Erfül­lung der Ände­rungs­wün­sche bzw. Erbrin­gung der Zusatz­leis­tun­gen fällt eine zusätz­li­che Ver­gü­tung auf Stun­den­ba­sis an, sofern nicht zwi­schen den Ver­trags­part­nern ein Fix­preis für die Ände­run­gen bzw. Zusatz­leis­tun­gen ver­ein­bart wird. War für die ursprüng­li­che Leis­tung von Nas­her ein Fix­preis ver­ein­bart wor­den, so infor­miert Nas­her den Kun­den vor­ab über den ange­setz­ten Stun­den­satz und die vor­aus­sicht­lich zusätz­lich anfal­len­den Kos­ten. Sofern für die ursprüng­li­che Leis­tung von Nas­her bereits ein Stun­den­satz ver­ein­bart war, gilt die­ser Stun­den­satz auch für die Ände­run­gen und Zusatz­leis­tun­gen. In die­sem Fall wird der Kun­de nur auf Anfra­ge über die vor­aus­sicht­li­che Dau­er infor­miert.

(6) Der bei einer Abrech­nung auf Stun­den­ba­sis für die Erbrin­gung der Ände­rungs­wün­sche oder Zusatz­leis­tun­gen im Vor­aus ange­ge­be­ne erfor­der­li­che Zeit­auf­wand beruht auf Schätz­wer­ten. Maß­geb­lich ist der tat­säch­lich anfal­len­de Arbeits­auf­wand.

§ 5 Leis­tungs­er­brin­gung, Ter­mi­ne & Ver­zö­ge­run­gen

(1) Nas­her kann im Rah­men des ver­trag­lich Ver­ein­bar­ten frei über Inhalt, Art und Wei­se, Umfang, Zeit und Ort der Leis­tungs­er­brin­gung bestim­men. Nas­her kann auch freie Mit­ar­bei­ter und ande­re Sub­un­ter­neh­mer bei der Leis­tungs­er­brin­gung ein­set­zen.

(2) In Semi­na­ren wer­den Unter­richt und Übun­gen so gestal­tet, dass ein auf­merk­sa­mer Teil­neh­mer die Semi­nar­zie­le errei­chen kann. Ein bestimm­ter Schu­lungs­er­folg ist nicht geschul­det.

(3) Die im unter­zeich­ne­ten Ver­trag – sonst die im Ange­bot oder in der Auf­trags­be­stä­ti­gung von Nas­her – genann­ten Ter­mi­ne sind ver­bind­lich. Die dort genann­ten Ter­mi­ne sind von bei­den Ver­trags­part­nern ein­zu­hal­ten. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, die für die Leis­tungs­er­brin­gung durch Nas­her erfor­der­li­chen Anga­ben, Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen bald­mög­lichst zur Ver­fü­gung zu stel­len und sons­ti­ge sei­ner­seits erfor­der­li­che Mit­wir­kungs­hand­lun­gen vor­zu­neh­men.

(4) Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen auf­grund höhe­rer Gewalt sowie auf­grund von Umstän­den, die im Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Kun­den lie­gen, hat Nas­her nicht zu ver­tre­ten und berech­tigt die­sen, das Erbrin­gen der betrof­fe­nen Leis­tun­gen, um die Dau­er der Behin­de­rung zzgl. einer ange­mes­se­nen Anlauf- und Pla­nungs­zeit hin­aus­zu­schie­ben oder auf Online­kur­se und Online­leis­tun­gen zu ver­wei­sen. Nas­her wird dem Kun­den Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen oder Leis­tungs­än­de­run­gen auf­grund höhe­rer Gewalt anzei­gen. Im Fal­le einer Min­dest­ver­trags­lauf­zeit ver­län­gern vom Kun­den zu ver­tre­ten­de Ver­zö­ge­run­gen zu Beginn oder wäh­rend der Lauf­zeit eines Ver­tra­ges die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit um den Ver­zö­ge­rungs­zeit­raum.

(5) Leis­tun­gen kön­nen nur nach erfolg­rei­cher Bezah­lung in Anspruch genom­men wer­den.

§ 6 Urhe­ber­recht & Nut­zungs­rech­te

(1) Nas­her behält sich das Eigen­tum bzw. Urhe­ber­recht an allen von ihm abge­ge­be­nen Ange­bo­ten und Kos­ten­vor­anschlä­gen sowie dem Kun­den im Rah­men eines Ange­bots zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen und Hilfs­mit­teln vor. Der Kun­de darf die­se Gegen­stän­de ohne aus­drück­li­che Zustim­mung von Nas­her weder als sol­che noch inhalt­lich Drit­ten zugäng­lich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Drit­te nut­zen oder ver­viel­fäl­ti­gen. Er hat auf Ver­lan­gen von Nas­her die­se Gegen­stän­de voll­stän­dig an die­sen zurück­zu­ge­ben und even­tu­ell gefer­tig­te Kopien zu ver­nich­ten, wenn sie von ihm im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­gang nicht mehr benö­tigt wer­den oder wenn Ver­hand­lun­gen nicht zum Abschluss eines Ver­tra­ges füh­ren. Aus­ge­nom­men hier­von ist die Spei­che­rung elek­tro­nisch zur Ver­fü­gung gestell­ter Daten zum Zwe­cke übli­cher Daten­si­che­rung.

(2) Alle Rech­te, auch die der Über­set­zung, des Nach­drucks und der Ver­viel­fäl­ti­gung der Trai­nings­un­ter­la­gen oder von Tei­len dar­aus sind Nas­her vor­be­hal­ten. Kein Teil der Trai­nings­un­ter­la­gen darf – auch nicht nur ledig­lich aus­zugs­wei­se – ohne die schrift­li­che und aus­drück­li­che Geneh­mi­gung durch Nas­her in irgend­ei­ner Form – auch nicht für Zwe­cke der Unter­richts­ge­stal­tung – repro­du­ziert, ins­be­son­de­re unter Ver­wen­dung elek­tro­ni­scher Sys­te­me ver­ar­bei­tet, ver­viel­fäl­tigt, ver­brei­tet oder zu öffent­li­chen Wie­der­ga­ben benutzt wer­den.

(3) Die von Nas­her erbrach­ten Leis­tun­gen sind recht­lich geschützt. Das Urhe­ber­recht, etwa­ige Patent­rech­te, Mar­ken­rech­te und sons­ti­ge imma­te­ri­al­gü­ter­recht­li­che Schutz­rech­te ste­hen aus­schließ­lich Nas­her zu.

(4) An den für den Kun­den von Nas­her erstell­ten Leis­tun­gen erhält der Kun­de das zeit­lich und räum­lich unbe­schränk­te, ein­fa­che, nicht über­trag­ba­re Recht, die erstell­ten Pro­duk­te nach Maß­ga­be des Ver­trags­zwecks zu nut­zen. Das Nut­zungs­recht besteht über die Dau­er des Ver­trags­ver­hält­nis­ses hin­aus fort. Der Kun­de ist nur berech­tigt, die von Nas­her erbrach­ten Leis­tun­gen selbst im eige­nen Betrieb und für eige­ne Zwe­cke zu nut­zen und darf die­se ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustim­mung von Nas­her nicht an Drit­te wei­ter­ge­ben oder wei­ter­ver­kau­fen; aus­ge­nom­men hier­von ist die Wei­ter­ga­be von Leis­tun­gen, die ihrem Zweck nach für eine Ver­brei­tung an Drit­te bestimmt sind (z.B. News­let­ter). Ver­stößt der Kun­de hier­ge­gen oder kommt der Kun­des­ei­nen Zah­lungs­pflich­ten gemäß § 3 die­ser AGB auch nach ange­mes­se­ner Frist­set­zung nicht nach, erlischt das Nut­zungs­recht bzw. ruht für die Zeit der Ver­trags­ver­let­zung und Nas­her ist berech­tigt, die Nut­zung ihrer imma­te­ri­al­gü­ter­recht­lich geschütz­ten Wer­ke zu unter­sa­gen.

(5) Der Kun­de steht dafür ein, dass er über alle Rech­te zur Ver­än­de­rung und Ver­öf­fent­li­chung an Tex­ten, Schrift­ar­ten, Bil­dern und allen ande­ren urhe­be­recht­lich geschütz­ten Mate­ria­li­en ver­fügt, die er Nas­her zur Nut­zung für sei­ne Wer­bung oder in sei­nem Online-Shop zur Ver­fü­gung stellt. Er steht fer­ner dafür ein, dass er über das Recht ver­fügt, die Nut­zungs­rech­te die­ses Mate­ri­als an Nas­her zu über­tra­gen, damit Nas­her die­se Mate­ria­li­en in sei­nem Namen auf sei­ner Web­site oder in sei­nem Online-Shop ver­öf­fent­li­chen. Eine Haf­tung von Nas­her aus der Ver­let­zung von Eigentums‑, Urhe­ber- und Nut­zungs­rech­ten oder sons­ti­gen Imma­te­ri­al­gü­ter­rech­ten Drit­ter an den vom Kun­den zur Ver­fü­gung gestell­ten Mate­ria­li­en ist aus­ge­schlos­sen.

(6) Unter­liegt der Kun­de beson­de­ren Kenn­zeich­nungs­pflich­ten bei der Ver­wen­dung urhe­ber­recht­lich oder ander­wei­tig imma­te­ri­al­gü­ter­recht­lich geschütz­ten Mate­ri­als (z.B. lizenz­recht­li­che Auf­la­gen bei soge­nann­ten Stock-Bil­dern), muss er Nas­her aus­drück­lich davon in Kennt­nis set­zen und ent­spre­chen­de Hand­lungs­an­wei­sun­gen ertei­len.

(7) Erhält Nas­her kei­ne wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zum über­mit­tel­ten Mate­ri­al, kann er davon aus­ge­hen, die­ses Mate­ri­al frei für den Kun­den ver­wen­den zu kön­nen. Das schließt ein, Tex­te inhalt­lich zu ver­än­dern, zu ergän­zen oder zu kür­zen, Bil­der und ande­res urhe­ber­recht­lich oder ander­wei­tig imma­te­ri­al­gü­ter­recht­lich geschütz­tes Mate­ri­al zuzu­schnei­den, zu ergän­zen, zu ver­frem­den oder im Sin­ne des Kun­den zu ver­än­dern und in sei­nem Namen ohne Anga­be von Quel­len zu ver­öf­fent­li­chen.

§ 7 Absa­gen und Wider­rufs­recht

(1) Über ein etwa­iges Wider­rufs­recht hin­aus­ge­hend, kön­nen Anmel­dun­gen zu Semi­na­ren bis zu 6 Wochen vor Semi­nar­be­ginn stor­niert wer­den, dabei bleibt jedoch die Ver­pflich­tung bestehen, 50% des Hono­rars zu ent­rich­ten. Alter­na­tiv besteht die Mög­lich­keit anstel­le der 50% Hono­rar­leis­tung an einem aner­kann­ten Ersatz­ter­min teil­zu­neh­men. Wird eine Anmel­dung spä­ter stor­niert oder zum Semi­nar nicht erschei­nen, ist die vol­le Semi­nar­ge­bühr fäl­lig. Dies gilt jedoch nicht bei Ver­mitt­lung eines Ersatz­teil­neh­mers. 
Bei Umbu­chung in einen ande­ren Ter­min von weni­ger als 6 Wochen vor Semi­nar­be­ginn, wird eine Umbu­chungs­pau­scha­le iHv. 175 € zzgl. MwSt. pro Semi­nar­tag berech­net.

(2) Nas­her behält sich Absa­gen aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den (etwa bei Nicht­er­rei­chen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl oder krank­heits­be­ding­tem Aus­fall des Refe­ren­ten oder höhe­rer Gewalt) bis zu einer Woche vor dem ange­setz­ten Ter­min vor. Bei einer Absa­ge durch Nas­her besteht die Opti­on, inner­halb von zwei Wochen zu stor­nie­ren oder alter­na­tiv einen Ersatz­ter­min zu wäh­len. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che bestehen nicht. Im Fal­le der Stor­nie­rung durch den Kun­den wegen Absa­ge Nas­hers, trägt Nas­her ledig­lich 50% der not­wen­dig ange­fal­le­nen nicht stor­nier­ba­ren Kos­ten des Kun­den (zB. bei etwa­igen Hotel­bu­chun­gen).
(3) Ein etwa­iges Wider­rufs­recht erlischt mit Beginn des Ver­tra­ges, Teil­nah­me an einem Semi­nar oder mit Beginn und Abruf der Leis­tung durch den Kun­den.

§ 8 Gewähr­leis­tung, Haf­tung, Ver­jäh­rung

(1) Soweit sich aus die­sen AGB ein­schließ­lich der nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen nichts ande­res ergibt, bestim­men sich die Gewähr­leis­tungs­rech­te des Kun­den und die Haf­tung von Nas­her bei einer Ver­let­zung von ver­trag­li­chen und außer­ver­trag­li­chen Pflich­ten nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.

(2) Nas­her haf­ten auf Scha­dens­er­satz – gleich aus wel­chem Rechts­grund – im Rah­men der Ver­schul­dens­haf­tung bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. In sons­ti­gen Fäl­len haf­tet Nas­her – soweit in Abs. 3 nicht abwei­chend gere­gelt – nur für Schä­den aus der Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht; in die­sem Fall ist die Haf­tung jedoch auf den Ersatz des vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­dens begrenzt. Die Sät­ze 1 und 2 gel­ten auch bei Pflicht­ver­let­zun­gen durch Per­so­nen, deren Ver­schul­den Nas­her nach gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zu ver­tre­ten hat (z.B. Erfül­lungs­ge­hil­fen).

(3) Die Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit und nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bleibt von der vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kung unbe­rührt. Die vor­ge­nann­te Haf­tungs­be­schrän­kung gilt fer­ner nicht, soweit Nas­her einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen oder eine Garan­tie für die Beschaf­fen­heit des Pro­dukts über­nom­men hat.

(4) Nas­her ist für die Inhal­te, die der Kun­de bereit­stellt, nicht ver­ant­wort­lich. Ins­be­son­de­re ist Nas­her nicht ver­pflich­tet, die Inhal­te auf etwa­ige Rechts­ver­stö­ße zu über­prü­fen.

(5) Nas­her über­nimmt aus­drück­lich kei­ne Gewähr bzw. Ver­ant­wor­tung für den wirt­schaft­li­chen Erfolg der für den Kun­de­n­er­brach­ten Leis­tun­gen.

(6) Für die Ver­jäh­rung gel­ten die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.

§ 9 Lauf­zeit­ver­trä­ge, Kün­di­gungs­frist & Ver­trags­stra­fe

(1) Lauf­zeit­ver­trä­ge haben eine Min­dest­ver­trags­lauf­zeit von zwölf Mona­ten, d.h. sie kön­nen frü­hes­tens zum Ablauf der Min­dest­ver­trags­lauf­zeit gekün­digt wer­den. Die Kün­di­gungs­frist beträgt einen Monat zum Monats­en­de.

(2) Soll­te ein Lauf­zeit­ver­trag nicht gekün­digt wer­den, so ver­län­gert sich die­ser auto­ma­tisch um die jewei­li­ge Ver­trags­lauf­zeit, maxi­mal jedoch um wei­te­re zwölf Mona­te. Bei der auto­ma­ti­schen Ver­län­ge­rung wird zum jeweils güns­tigs­ten Preis ver­län­gert.

(3) Im Rah­men des online Lauf­zeit­ver­tra­ges erhält der Kun­de eine per­sön­li­che Lizenz und ein per­sön­li­ches Nut­zungs­recht, das auf drei IP Adres­se limi­tiert ist. Die Wei­ter­ga­be von Zugangs­da­ten oder Inhal­te an Drit­te ist nicht gestat­tet. Eine unbe­rech­tig­te Wei­ter­ga­be kann die Sper­rung des Nut­zer­kon­tos des Kun­den zur Fol­ge haben. In die­sem Fall ist eine Erstat­tung bereits bezahl­ter Hono­ra­re aus­ge­schlos­sen.

(4) Nas­her behält es sich vor, bei wider­hol­ten und här­te­ren Ver­stö­ßen gegen den vor­ge­nann­ten Absatz 3 eine Ver­trags­stra­fe in Höhe von EUR 10.000,- gel­tend zu machen.

§ 10 Daten­schutz, Pass­wort­si­cher­heit & Ver­füg­bar­keit

(1) Nas­her ist berech­tigt, die den jewei­li­gen Auf­trag betref­fen­den Daten elek­tro­nisch zu spei­chern und die­se Daten nach Maß­ga­be der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und der Nas­her Daten­schutz­be­stim­mun­gen für betrieb­li­che Zwe­cke zu ver­ar­bei­ten und ein­zu­set­zen.

(2) Die Wei­ter­ga­be von Daten an Drit­te ist nur zuläs­sig, soweit dies (bei­spiels­wei­se bei der Anmel­dung von Domains o.ä.) Gegen­stand des Ver­tra­ges oder zur Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erfor­der­lich ist oder eine Offen­le­gung nach gesetz­li­chen Vor­schrif­ten oder behörd­li­cher Anord­nung zu erfol­gen hat.

(3) Die Ver­trags­part­ner sind ver­pflich­tet, Pass­wör­ter, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten und ande­re hoch­sen­si­ble Infor­ma­tio­nen nur sicher zu über­tra­gen.

(4) Die gesetz­li­chen Pflich­ten aus der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) und dem Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) blei­ben unbe­rührt.

(5) Wegen vor­rü­ber­ge­hen­der kurz­zei­ti­ger Uner­reich­bar­keit der Online­diens­te, ins­be­son­de­re im Rah­men von Lauf­zeit­ver­trä­gen, ste­hen dem Kun­den kei­ne Ansprü­che zu.

§ 11 Gerichts­stand, Rechts­wahl und Media­ti­on

(1) Für das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Nas­her und dem Kun­den gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss der Vor­schrif­ten des inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts.

(2) Für alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Nas­her und dem Kun­den (ein­schließ­lich sol­cher über das Bestehen oder die Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses) sind in ers­ter Instanz die Gerich­te in Mün­chen aus­schließ­lich zustän­dig. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob der Kun­de sei­nen Sitz in Deutsch­land oder im Aus­land hat.

(3) Die Ver­trags­part­ner ver­ein­ba­ren, bei allen Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­ver­hält­nis (ein­schließ­lich sol­cher über das Bestehen oder die Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses), die sie nicht unter­ein­an­der berei­ni­gen kön­nen, einen sach­kun­di­gen Media­tor am Gerichts­stand anzu­ru­fen, bevor der Rechts­weg beschrit­ten wird.

§ 12 Abschlie­ßen­de Bestim­mun­gen

(1) Ände­run­gen und Ergän­zun­gen sämt­li­cher Ver­trä­ge bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form, es sei denn, es bestün­de ein ande­res gesetz­li­ches Form­erfor­der­nis. Dies gilt auch für Ände­run­gen die­ses Absat­zes.

(2) Soll­ten Bestim­mun­gen die­ser AGB oder eine künf­tig in ihnen auf­ge­nom­me­nen Betim­mung ganz oder teil­wei­se nicht rechts­wirk­sam oder nicht durch­führ­bar sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit oder Durch­führ­bar­keit spä­ter ver­lie­ren, soll hier­durch die Gül­tig­keit der AGB nicht berührt wer­den.

(3) Das glei­che gilt, soweit Ver­trä­ge zwi­schen den Ver­trags­part­nern eine Rege­lungs­lü­cke ent­hal­ten. Anstel­le der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mun­gen oder zur Aus­fül­lung der Lücke soll eine ange­mes­se­ne Rege­lung gel­ten, die dem am nächs­ten kommt, was die Ver­trags­part­ner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Ver­tra­ges gewollt hät­ten, sofern sie bei Abschluss die­ses Ver­tra­ges oder bei der spä­te­ren Auf­nah­me einer Bestim­mung den Punkt bedacht hät­ten.

(4) Die sal­va­to­ri­sche Klau­sel in Abs. 2 die­ser AGB soll nicht als Beweis­last­um­kehr ver­stan­den wer­den, son­dern also die Abbe­din­gung des § 139 BGB.

Stand: 18.08.2023